Transporter AWV Radkersburg
Bringen Sie Ihre Abfälle bequem in den Ressourcenpark Ratschendorf
Es stehen Ihnen zwei Transporter zu den selben Konditionen zur Verfügung
Mit einer Pauschale von 10 Euro können Sie 3 Stunden bzw. 60 Kilometer mit einem unserer Transporter fahren. Um Reservierung wird gebeten: 0699 18 19 20 21
Allgemeine Nutzungskonditionen
- Zweck: Der Lenker übernimmt vom Abfallwirtschafsverband (AWV) Radkersburg ein Transportfahrzeug. Er kann das Fahrzeug während der Nutzungsdauer nach Maßgabe dieses Vertrages benutzen; darf das Fahrzeug aber nicht einer dritten Person überlassen.
- Vertragsabschluss: Der Lenker hat bei Abschluss des Nutzungsvertrages seinen Führerschein vorzuweisen. Er erteilt seine Zustimmung, dass der AWV diesen kopiert und die Kopie mit diesem Vertrag mindestens 7 Jahren aufbewahrt.
- Versicherungsgebühr: Der Lenker verpflichtet sich, die anfallenden Kosten nach Maßgabe dieses Nutzungsvertrages zu bezahlen. Die Gebühr wie auch die übrigen Kosten sind bei Rückgabe des Fahrzeuges fällig und sofort zu bezahlen.
- Übernahme: Der Lenker übernimmt das Fahrzeug in betriebsbereiten, tadellosen Zustand. Eventuell vorhandene Mängel sind im Mängelheft vermerkt. Vor Fahrtantritt hat sich der Lenker zu vergewissern, dass sich das Fahrzeug in betriebsicherem Zustand befindet. Der Lenker ist verpflichtet, alle nicht im Mängelheft eingetragenen Mängel vor Fahrtantritt dem AWV zu melden.
- Nutzung: Als Fahrzeugnutzung gilt die Zeitperiode zwischen der Fahrzeugabholung und der Fahrzeugrückgabe, welche zeitlich mit 3 Stunden und 60 km beschränkt ist. Der Kunde ist verpflichtet die Reservierungszeit nicht zu überschreiten. Während der Fahrt ist zu jeder Zeit die Straßenverkehrsordnung zu beachten. Insbesondere sind auch Durchfahrtshöhen (z.B. Garageneinfahrten, Unterführungen) einzuhalten. Unregelmäßigkeiten im Betrieb des Fahrzeuges (z.B. erhöhter Ölverbrauch, Nachlassen der Batterieleistung, Änderungen im Fahrverhalten usw.) müssen im Mängelheft eingetragen werden und sind vom Lenker unverzüglich dem AWV zu melden. Das Fahrzeug darf nur vom unterzeichnetem Lenker gefahren werden. Dieser muss im Besitz eines gültigen Führerscheins (B) sein. Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet. Das Fahrzeug darf weder in einem durch Alkohol, Medikamente oder Drogen beeinträchtigten Zustand, noch in einem sonstigen, die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigendem Zustand (z.B. Übermüdung oder Erkrankung) gefahren werden. Für folgende Zwecke darf das Fahrzeug nicht genutzt werden: - Transport von Tieren; - um ein anderes Fahrzeug zu ziehen oder sonst zu bewegen; - im überladenen Zustand, dh. mit einer Personenzahl oder Nutzlast, welche den im Fahrzeugausweis angegebenen Wert übersteigt. Bitte verwenden Sie zur Ladegutsicherung Zurrgute. Die Verantwortung der ordnungsgemäßen Ladegutsicherung liegt beim Lenker.
- Haftung des Lenkers: Der Lenker ist für den sorgfältigen und sachgemäßen Gebrauch verantwortlich. Das Fahrzeug inkl. Fahrzeugschlüssel ist in jenem Zustand zurückzugeben, in welchem es übernommen worden ist. Der Lenker haftet dem AWV gegenüber für jeden Schaden, welcher ihm aus einer Verletzung seiner vertraglichen Pflichten entsteht. Er hat insbesondere für Schäden am Fahrzeug vollumfänglich Ersatz zu leisten. Hat er weder absichtlich noch grob fahrlässig gehandelt, werden Versicherungsleistungen angerechnet. Er haftet insbesondere auch für nach Rückgabe des Fahrzeuges notwendig werdende Spezialreinigungen. Werden Schäden an einem Fahrzeug festgestellt und liegt kein Eintrag im Mängelheft und keine Schadensmeldung vor; ist der AWV berechtigt, den Lenker, welcher das Fahrzeug vor der Schadensfeststellung zuletzt genutzt hat, als Verursacher zu betrachten und zur Verantwortung zu ziehen.
- Versicherung: Der Lenker ist bei einem Verkehrsunfall wie folgt versichert:
- beide Fahrzeuge haben eine Haftpflicht: Deckung für Personen- und Sachschäden an Dritten, verursacht durch den Betrieb des Fahrzeuges.
- zusätzlich hat der Nissan eine Vollkasko: Deckung bei gewaltsamer Beschädigung aus einem Verkehrsunfall des Fahrzeuges (Unfallschäden). Deckung bei Diebstahl-, Feuer-, und Elementarschäden, Glas-, Tier-, Schneerutschschäden, Schäden durch mutwillige Handlungen von Dritten (behördliche Anzeige erforderlich). Selbstbehalt: Der Lenker hat im Schadensfall den Selbstbehalt von € 400,- zu tragen.
- Verkehrsregelverletzungen: Der AWV teilt den Behörden auf deren Anfrage hin Name und Adresse des Lenkers, welcher Verkehrsverletzungen begangen haben soll mit. Wird der AWV mit einer Buße wegen Verkehrsverletzungen des Lenkers belastet, wird diese weiterverrechnet.
- Rückgabe des Fahrzeuges: Der Lenker stellt nach Abschluss der jeweiligen Fahrt das Fahrzeug mit geräumter Ladefläche am Ausgangsstandort ab, schließt das Fahrzeug und gibt den Schlüssel im AWV Büro ab. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges wird ab 15 min. Verspätung eine Umtriebsentschädigung von € 10,- je angefangener Stunde verrechnet. Bei der Rückgabe meldet der Lenker allfällige, seit Fahrtantritt entstandene Fahrzeugschäden direkt bei der Rückgabestelle.
- Entbindung von vertraglichen Verpflichtungen: Kein Angestellter des AWV ist legitimiert, den Lenker mündlich von irgendwelchen Verpflichtungen aus dem Nutzungsvertrag zu entbinden.
- Anwendbares Recht: Dieser Vertrag untersteht österreichischem Recht.
- Gerichtsstand: Der Gerichtsstand ist Radkersburg