Richtige Entsorgung von medizinischen Abfällen aus Haushalten und Arztpraxen
Richtige Entsorgung von medizinischen Abfällen aus Haushalten und Arztpraxen
Restmüll muss durch die Deponieverordnung seit 1.1.2004 in Österreich stärker als bisher vorsortiert und vorbehandelt werden. Dafür stehen mechanisch-biologische Behandlungsanlagen und Abfallverbrennungsanlagen zur Verfügung. Nur der Restmüll, der durch eine dieser beiden Methoden vorbehandelt ist, darf auf eine Deponie gelangen. Medizinische Abfälle, die eine Verletzungsgefahr darstellen oder stark verunreinigt sind, dürfen nicht in den Restmüll eingebracht werden. Sie müssen getrennt gesammelt und einer Verbrennung zugeführt werden.
Verletzungsgefährdende, spitze oder scharfe Gegenstände und stark verschmutzte Gegenstände:
Einwegspritzen
Kanülen (Spritzennadeln)
Lanzetten
Ampullenreste
stark blutige und/oder eitrige Wundverbände etc.
sonstige spitze oder scharfe Gegenstände
Entsorgung entweder durch Problemstoffentsorger, Mitnahme von Hausbesuchen von Ärzten und mobilen Hauskrankenpflegediensten oder über die Problemstoffsammlung der Gemeinde!
Medizinische Abfälle, die keine Verletzungsgefahr darstellen:
Medizinische Abfälle, die keine Verletzungsgefahr darstellen und nicht stark veschmutzt sind, können wie bisher in den Restmüll eingebracht werden z.B.: geringfügig verschmutzte Tupfer, Watterollen, Einmalhandschuhe, Verbandsmaterialien, Windeln, Vorlagen, Kathederschläuche, Papierhandtücher, diverse Pflasterverbände.
Altmedikamente
Tabletten
Salben
Tropfen
Kapseln
Zäpfchen
Entsorgung wie bisher über die Problemstoffsammelfirmen, Apotheke
oder Problemstoffsammlung der Gemeinde.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die AbfallberaterInnen des
Abfallwirtschaftsverbandes Feldbach unter der Telefonnummer 03152/5073-0 sowie
Ihre Gemeinde sehr gerne zur Verfügung.
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