Umwelt- und Abfalltelegramm 1/2005
AWV Feldbach
Abbrennverbot als Umweltschutz

Wer möchte sich € 360.-- od. € 3.630.-- oder sogar € 36.340.-- ersparen ?
Das Verbrennen von Abfällen im Freien oder in Feuerstätten, die hiefür nicht ausdrücklich behördlich genehmigt wurden, kann teuer werden.
Bei Verstößen gegen das öster. Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (BGBl. Nr. 102/2002), das Steirische AWG (LGBl. Nr. 65/2004), das öster. Luftreinhaltegesetz (BGBl. Nr. 137/2002), die BioabbrennVO (BGBl. Nr. 405/1993), die VO der FA 13 A des Landes STMK vom 26.7.2004 (Brauchtumsfeuer zu Ostern u. Sonnwend) und das Feuerpolizeigesetz (LGBl. Nr. 63/2001) sind derart hohe Strafrahmen vorgesehen.
Illegale Verbrennungen verursachen besondere Rauch-, Ruß-, Abgas- oder Geruchsentwicklungen. Wer trotzdem seine Abfälle wie Windeln, Textilien, Schuhe, Milch- und Saftpackungen, Kunststoffe aller Art, Altöle, Lacke, Autoreifen, Dachpappe, Teer, Gummi, Altholz, biogene Abfälle und anderen Abfall verheizt, kann böse Überraschungen erleben.
Oder haben sie gewusst, dass beim Verbrennen von Kunststoffen konzentrierte Salzsäure entsteht, die innerhalb kürzester Zeit sogar hochwertigen Edelstahl (Kaminmanschetten) zersetzen kann ?
Wenn schon Edelstahl vernichtet wird, wie sieht es dann erst mit den Pflanzen und uns Menschen aus? Beim Verbrennen von PVC-Kunststoffen entsteht Dioxin, eines der stärksten Umweltgifte. Die Emissionen sind um 1.000x höher als bei modernen Abfallverbrennungsanlagen.
Beim Verheizen von Abfällen handelt es sich vor allem um unvollständige Verbrennungen. Das Plastik verbrennt nicht, es wird nur „destilliert“ bzw. „verdampft“. Diese unverbrannten Verbrennungsprodukte erzeugen einen typischen Geruch. Die unmittelbare Nachbarschaft ist einer enormen Geruchsbelästigung ausgesetzt und verärgert.
Der Großteil der Schadstoffe wird nicht vom Winde verweht, er fällt in unmittelbarer Umgebung auf Äcker, Wiesen und Wälder und gelangt so in Boden und Grundwasser.
Mit den unvollständigen Verbrennungsprodukten werden „Aerosole“ freigesetzt. Sie gelten als klimarelevante Umweltfaktoren.
Die Zunahme von Luftverschmutzung geht mit der Zunahme von Allergien und häufigeren Krebserkrankungen einher.
Hohe Strafen, Luftverschmutzung, Umweltschädigung, verärgerte Nachbarn, teure Kaminsanierungen, wollen Sie das wirklich?
Da biogene Materialien wertvolle Rohstoffe für den Boden sind, sollten auch diese ROHSTOFFE NICHT VERNICHTET werden, indem man sie verheizt. Es gilt das Verwertungsgebot. Im Hausgartenbereich gilt ein ganzjähriges Abbrennverbot für biogene Materialien. Übertretungen dieser Verbote sind gemäß § 7 des Gesetzes über das Verbot des Verbrennens biogener Abfälle (BGBl. Nr. 405/1993) mit einer Geldstrafe bis zu 3.630 Euro zu bestrafen.
Halten Sie die Luft rein! Denken Sie an Ihre Kinder! Verändern Sie die Welt mit. Ändern Sie Ihre alten „Heizgewohnheiten“. Danke!
Ihr UAB Team