Muster-Abfuhrordnung für Städte und Gemeinden
Kommunale Abfallwirtschaft – Nachhaltig Gestalten
Mit der Erstellung des Handbuchs "Nachhaltiges Abfallwirtschaftskonzept" für Gemeinden wurde unter der Leitung der Abteilung 13 - Abfallrecht für alle steirischen Städte und Gemeinden eine "Muster-Abfuhrverordnung" erarbeitet, die den gesetzlichen Erfordernissen des neuen Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 2004 Rechnung trägt.
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Stand: September 2017
Aufsichtsbehörden
Abfuhrordnungen gemäß §§ 11ff StAWG 2004 sind sowohl der
- Abteilung 13 - Umwelt und Raumordnung,
Referat Wasser-, Abfall- und Umweltrecht, 8010 Graz, Stempfergass 7 als auch der - Abteilung 7 – Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau,
Referat " Gemeindeaufsicht und Wirtschaftliche Angelegenheiten", 8010 Graz, Hofgasse 13
als Aufsichtsbehörden zu übermitteln.
Die fachliche Überprüfung betreffend Gebühren und Kostenersätze obliegt der Fachabteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau, während die Prüfung der sonstigen Regelungen, insbesondere im Hinblick auf Anschlusspflicht, die Frage der Beschaffenheit des Abfallsammelbehälters, die Aufstellungsorte derselben etc. in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung 13 - Umwelt und Raumordnung fällt.