Einwegpfand und Mehrwegpfand bei Getränkeverpackungen
Wichtige Informationen auf einen Blick
In Österreich hat sich in den letzten Jahren viel getan, wenn es um die Rückgabe von Getränkeverpackungen geht. Mit neuen gesetzlichen Vorgaben soll das Pfandsystem für eine bessere Kreislaufwirtschaft sorgen und die Abfallmenge reduzieren.
Seit Anfang 2025 wird in Österreich im Rahmen des Recyclingpfandes auf alle Getränkedosen und PET-Kunststoff-Getränkeflaschen (0,1 bis 3 l Fassungsvermögen) ein Einwegpfand von € 0,25 eingehoben. Diese Einweg-Pfandflaschen und - dosen erkennt man am Einwegpfandlogo.
Nach dem Konsum werden die Flaschen und Dosen im Handel zurückgegeben und recycelt: Sie werden nach Material und Farbe sortiert, zerkleinert, geschmolzen und schließlich zu Granulat verarbeitet, das als Rohstoff für neue Verpackungen dient.
Ausgenommen vom Pfandsystem sind:
- Milch- und Milchprodukte
- Sirupe
- Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
- Getränkeverpackungen für flüssige Lebensmittel, die insbesondere für medizinische Zwecke gedacht sind (Beikost)
- Getränke in Verbundkartons (z.B. Tetra Pack)
Übergangsfrist: Getränke in Einwegverpackungen ohne Pfandlogo dürfen noch bis 31. Dezember 2025 verkauft werden,
wenn sie vor dem 1. April 2025 abgefüllt wurden.
Im Gegensatz zu Einweggebinden können Mehrwegflaschen mehrfach verwendet werden, dadurch wird Abfall vermieden. Nach der Rückgabe werden sie im Abfüllbetrieb gereinigt und erneut befüllt. Mehrwegflaschen bestehen häufig aus Glas, aber es gibt auch Varianten aus Kunststoff. Besonders Bier wird in Österreich oft in Mehrweg Glasflaschen (0,33 und 0,5 Liter) abgefüllt. Dennoch finden sich auch Einweg-Glasflaschen im Handel, was die Unterscheidung manchmal schwierig macht.
Zur besseren Erkennung gibt es das Mehrweg-Logo der Wirtschaftskammer Österreich, das jedoch nicht von allen Abfüllern verwendet wird. Manche Flaschen sind lediglich mit dem Begriff „Pfandflasche" gekennzeichnet. Verbraucher:innen sollten daher stets das Etikett genau lesen, um sicherzugehen.
Im Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) wurden Ende 2021 neue Schritte gesetzt, um die Nutzung von Mehrwegverpackungen zu fördern. Seit 2024 müssen Supermärkte nicht nur den Unterschied zwischen Einweg und Mehrweg am Supermarktregal kennzeichnen, sondern sich auch an Mehrwegquoten halten. Bis 2025 muss mindestens ein Viertel aller Getränkeverpackungen Mehrweg sein, und bis 2030 soll diese Quote auf 30 % steigen.
Durch das Zusammenspiel aus Einweg- und Mehrwegpfand wird ein wichtiger Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung geleistet. Verbraucher:innen können durch bewusste Entscheidungen beim Einkauf aktiv zur Schonung von Ressourcen beitragen.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf folgenden Webseiten:
Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen i.d.g.F.
Aktuell sind wir alle in Sachen Ressourcenschonung besonders gefordert, sei es aufgrund der steigenden Energiekosten, von Lieferengpässen oder der wachsenden Sorge um das Klima. Die richtige Abfalltrennung spielt dabei eine wesentliche Rolle, denn auf diese Weise können wertvolle Rohstoffe weiter genutzt werden. Fehlwürfe beeinträchtigen den Prozess der Wiederaufbereitung und erzeugen zusätzliche Kosten. Die individuelle Entscheidung, ob es sich um Verpackung (VP) oder Nichtverpackung (NVP) handelt, bestimmt somit über das Gelingen der Wiederverwertung.
Was aktuell in den steirischen Restmülltonnen landet, ist nur zu einem Drittel wirklich Restmüll. Die steirische Restmüllanalyse hat gezeigt, dass mehr als 20 % Papier- oder Kunststoff-, Glas- und Metallverpackungen sind, die eigentlich in die Behälter mit den roten, gelben, blauen, grünen oder weißen Deckeln gehören. Zwar landet im ländlichen Raum tendenziell weniger Verpackungsabfall im Restmüll als im städtischen, doch auch hier gibt es Handlungsbedarf. Besonders häufig enden Kunststoffverpackungen fälschlicherweise in der schwarzen Tonne.
Alle Informationen zu dieser Kampagne finden Sie unter www.abfalltrennung.at.