Daten und Fakten des AWV Graz-Umgebung
Durch das Inkrafttreten der Abfallbilanzverordnung hat sich die jährliche Datenerhebung in Richtung einer aktiven "verpflichtenden" Meldung der "Jahresabfallbilanz" durch die Kommunen bzw. Kommunalverbände verändert.
Die Jahresabfallbilanz ist im Wege des elektronischen Registers gemäß § 22 AWG 2002 bis spätestens 15. März jeden Jahres, über das vorangegangene Kalenderjahr, an den Landeshauptmann zu melden. Danach prüft das Land Steiermark die übermittelten kommunalen Jahresabfallbilanzen auf fehlerhafte Angaben, korrigiert diese bei Bedarf im Einvernehmen mit dem jeweiligen Abfallwirtschaftsverband und erstellt danach einen Jahresbericht.